ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

Allgemeine Geschäftsbedingungen für AL&E Workshops & Seminare

Die vorliegenden Geschäftsbedingungen haben Vorrang vor entgegenstehenden Geschäftsbedingungen des Teilnehmers/der Teilnehmerin.

Der Vertrag über die Teilnahme am jeweiligen Workshop bzw. Seminar kommt erst zustande, nachdem die AL&E GmbH die Anmeldung gegenüber dem Teilnehmer schriftlich (auch via e-mail oder Mobilfunk) bestätigt hat. Erst mit vollständiger Zahlung der jeweiligen Teilnahmegebühr (Eingang am Konto der AL&E GmbH) entsteht Anspruch auf die Teilnahme am jeweiligen Workshop bzw. Seminar.

Anmeldungen zu den Workshops bzw. Seminaren der AL&E GmbH werden auf unterschiedliche Arten akzeptiert (via Online-Anmeldeformular, per E-Mail, telefonisch, persönlich). Nach Eingang Ihrer Anmeldung erhalten Sie eine Bestätigung Ihrer Anmeldung sowie entweder per E-Mail oder postalisch eine Rechnung. Nach Eingang der Teilnahmegebühr auf dem Konto der AL&E GmbH senden wir Ihnen die letztgültige Teilnahmebestätigung zum jeweiligen Workshop bzw. Seminar.

Anmeldungen, die nach einem ggf. angegebenen Anmeldeschluss einlangen, können evtl. nicht mehr rechtzeitig bestätigt werden, sind aber dennoch verbindlich. In diesem Fall ist eine kostenpflichtige Anmeldung vor Ort möglich. Die AL&E GmbH ist berechtigt, Anmeldungen zu Workshops & Seminaren, die z.B. nach einem Anmeldeschluss einlangen, mit und ohne Angabe von Gründen abzulehnen.

Die AL&E GmbH ist berechtigt, einen Workshop bzw. ein Seminar aus wirtschaftlichen Gründen, z.B. wegen zu geringer Teilnehmerzahl, abzusagen. In diesem Fall erstattet die AL&E GmbH die ggf. bereits geleistete Teilnahmegebühr zurück. Weitere Ansprüche können daraus nicht abgeleitet werden.

Kann ein Workshop bzw. Seminar wegen höherer Gewalt, Krankheit, Unfall oder sonstigen, von der AL&E GmbH nicht zu verantwortenden Umständen, nicht stattfinden, kann die AL&E GmbH unter Ausschluss jeglicher Schadensersatzpflichten einen Ersatzreferenten verpflichten oder einen Ersatztermin benennen. Vertretbare Abweichungen vom angekündigten Inhalt des Workshops bzw. Seminars sowie der Wechsel von Referenten bleiben vorbehalten und berechtigen nicht zum Schadenersatz.

Teilnehmer an den AL&E Workshops bzw. Seminaren anerkennen das Urheberrecht der Vortragenden an den von diesen erstellten Werken (Präsentationsunterlagen/-folien, Handouts, usw.) unabhängig von der Form (online, elektronisch/PDF, Papier). Eine Vervielfältigung und/oder Verbreitung dieser Werke durch den Teilnehmer ist grundsätzlich nicht gestattet und bedarf im Einzelfall der vorherigen, schriftlichen Einwilligung des Vortragenden.

Teilnehmer an den AL&E Workshops bzw. Seminaren sind nicht berechtigt, Lizenzmaterial, das zu Schulungs- und Informationszwecken ausgehändigt wird, zu kopieren.

Mit der Anmeldung zum einem Workshop bzw. Seminar der AL&E GmbH erklären sich die Teilnehmer damit einverstanden, dass die ggf. während der Veranstaltung aufgezeichneten Foto-, Ton- und Videoaufnahmen für Medien und für Werbemaßnahmen der AL&E GmbH verwendet werden können.

Schadenersatzansprüche sind gegenüber der AL&E GmbH grundsätzlich ausgeschlossen, soweit nicht vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln vorliegt.

Die AL&E GmbH haftet nicht für die übermittelten Informationen, und zwar weder für deren Richtigkeit und Vollständigkeit, noch dafür, dass sie frei von Rechten Dritter sind oder die Übermittlung der Informationen rechts- oder sittenwidrig ist.

Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass Ihnen die AL&E GmbH bei einem Rücktritt von einer Anmeldung innerhalb von drei Tagen oder weniger vor dem jeweiligen Veranstaltungstermin oder bei Nichterscheinen 50 Euro zzgl. 20% USt. Stornokosten verrechnen muss bzw. bei Rückerstattung der Teilnahmegebühr diesen Betrag einbehält. Bitte beachten Sie, dass die Stornokosten bei Nichterscheinen auch verrechnet werden, wenn Sie sich, z.B. als Medienvertreter oder auf Einladung der AL&E GmbH, für eine kostenlose Teilnahme registriert haben. Die Entsendung eines Vertreters ist jedoch möglich. In diesem Fall fallen keine zusätzlichen Kosten an.

Die jeweilige Teilnahmegebühr zu einem Workshop bzw. Seminar der AL&E GmbH ist innerhalb einer Woche ab Erhalt der Rechnung zu entrichten. Die Teilnahmegebühr ist vor Veranstaltungsbeginn vollständig zu entrichten. Sollte beim Beginn des jeweiligen Workshops bzw. Seminars der Rechnungsbetrag bzw. Teile davon offenstehen, besteht seitens des Teilnehmers kein Anspruch auf Teilnahme am betreffenden Workshop bzw. Seminar.

Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Vertragsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Vertragsbestimmungen oder Teile dieser davon unberührt. An die Stelle der unwirksamen oder fehlenden Bestimmungen treten die einschlägigen gesetzlichen Vorschriften. Die Vertragsparteien werden die Bedingungen als dann mit einer wirksamen Ersatzregelung durchführen, die dem mit der weggefallenen Bestimmung verfolgten Zweck am nächsten kommt.

Für die Bestimmungen und deren Durchführung gelten ausschließlich österreichisches Recht. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Ansprüche ist der Sitz der AL&E GmbH.

Teilnehmer an den AL&E Workshops bzw. Seminaren erklären sich einverstanden, von der AL&E GmbH über Neuigkeiten und wichtige Veranstaltungen informiert zu werden.