Geldwäsche: Schärfere Regeln für Bitcoin & Co.

(Gastkommentar von Andreas Dolezal)

Erst seit einem knappen Jahr ist die 4. Geldwäsche-Richtlinie der EU in Form des Finanzmarkt-Geldwäschegesetzes FM-GwG in Kraft, da einigt sich die Europäische Kommission schon auf eine Novellierung. Die „5. Geldwäsche-Richtlinie“ bezieht erstmals auch virtuelle Währungen in das Regelwerk ein.

Krypto-Währungen – von denen es mittlerweile mehr als 3.000 verschiedene geben soll – wie Bitcoin, Ethereum oder Litecoin müssen sich seit jeher den Vorwurf gefallen lassen, dass sie Grundlage für das Finanzieren dunkler Geschäfte sind. Die Novellierung der 4. Geldwäsche-Richtlinie soll daher mehr Licht in den Handel mit virtueller Währungen bringen. Zumindest in Europa.

Betroffen sein werden Tauschbörsen für Krypto-Währungen, wenn sie den Umtausch virtueller Währungen gegen gesetzliche Zahlungsmittel anbieten. Der Tausch unterschiedlicher virtueller Währungen untereinander wird von den kommenden Regeln allerdings nicht umfasst.

Weiterlesen auf andreasdolezal.at …