Wirtschaftlicher Eigentümer: Neue Meldepflicht für Firmen

Neuerdings müssen Firmen, genauer gesagt juristische Personen, ihre tatsächlichen wirtschaftlichen Eigentümer an ein zentrales Register melden. Denn am 15. Januar 2018 ist das Wirtschaftliche Eigentümer Registergesetz, kurz WiEReG, in Kraft getreten. Was auf den ersten Blick einfach klingt, kann in der Praxis zur Herausforderung werden.

Basis für das neue WiEReG ist die 4. Geldwäsche-Richtlinie der Europäischen Union. Daher verweist auch das bereits sein 1. Januar 2017 geltenden Finanzmarkt-Geldwäschegesetz FM-GwG schon auf das WiEReG.

Wer muss seine wirtschaftlichen Eigentümer offenlegen?

Betroffen sind Personen- und Kapitalgesellschaften, Genossenschaften, Vereine, Privatstiftungen und weitere Rechtsträger mit Sitz in Österreich. Sie müssen bis spätestens 1. Juni 2018 ihre wirtschaftlich Berechtigten an die Statistik Austria melden. Beim Verletzen der Meldepflicht drohen hohe Geldstrafen.

Können die Daten direkt aus dem Firmenbuch oder Vereinsregister übernommen werden, entfällt die Meldepflicht. Wie zum Beispiel bei einer GmbH, bei der alle Gesellschafter natürliche Personen sind (die jedoch keine Treuhänder sein dürfen).

Warum der Teufel im Detail steckt, erfahren Sie auf andreasdolezal.at …